Zertifizierte Mitarbeiter
Wir legen sehr großen Wert auf kompetente Beratung und auf ein großes Besonnungsvergnügen! Aus diesem Grund sind unserer Mitarbeiter zertifiziert nach der UV-Sonnenschutzverödnung. Diese Ausbildung gibt Ihnen die Sicherheit die Sie für einen entspannten Besuch in unseren Studios garantieren.
UV-Schutzverordnung
Liebe SUNWORLD-Kunden,
am 01.01.2012 ist die neue UV-Schutzverordnung in Kraft getreten.
Damit ist die Nutzung eines Solariums allen Personen unter 18 Jahren verboten. Studiobetreibern, die das Gesetz ignorieren, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 €.
Seit dem 01.08.2012 gelten die neuen Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten, d.h. dass bei der Besonnung ein Grenzwert von 0,3 Watt/pro Quadratmeter als erythemwirksame Bestrahlungsgrenze eingehalten werden muss (EU-Norm EN 60335-2-27).
Auf diese bereits beschlossenen und künftig folgenden Gesetzesentscheidungen hat SUNWORLD sehr schnell reagiert: Der Kunde legitimiert sich mit seinem Personalausweis, um im Zweifelsfall das Alter zu überprüfen. Erstkundenberatungsbögen müssen von den Kunden unterschrieben werden. Um hier unserer Dokumentationspflicht gegenüber dem Gesetzgeber nachzukommen, müssen wir einmalig Ihren Vor- und Zunamen aufnehmen. Diese Daten dienen lediglich dazu, unserer Dokumentationspflicht gegenüber dem Gesetzgeber nachzukommen.
Ihre Besonnungshistorie wird durch Ihre SUNCARD in unserer EDV gespeichert. Dadurch kommen wir den gesetzlichen Anforderungen zur Dokumentation- und Informationspflicht nach. Das hat für Sie als Kunden den Vorteil einer schnellen und unkomplizierten Abwicklung am Check-in.
Unsere Mitarbeiter/innen sind angewiesen, Neukunden nur nach Durchführung
einer Hauttypenanalyse sonnen zu lassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr SUNWORLD Team